Neues Einbürgerungsrecht – Was sich ab jetzt ändert
Die Zahl der Einbürgerungsanträge in Deutschland steigt jährlich an. Immer mehr Menschen kommen ins Land und möchten die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen. Das Einbürgerungsrecht und Staatsangehörigkeitsgesetz waren in den vergangenen Jahren und mit den steigenden Anforderungen leicht veraltet und bedurften einer Modernisierung. Diese Überarbeitung der Gesetze und Richtlinien hat nun stattgefunden und ist im Juni 2024 in Kraft getreten. Einige Regelungen haben sich durch die Modernisierung erneuert und verändern somit den Einbürgerungsprozess.
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Aufenthaltsdauer
Die Mindestaufenthaltsdauer betrug bis Juni 2024 acht Jahre. Das heißt, Menschen, die sich einbürgern lassen wollten, mussten seit mindestens acht Jahren im Land sein. Mit der Erneuerung der Richtlinien hatvsich die Aufenthaltsdauer auf fünf Jahre verkürzt, was bedeutet, dass der Einbürgerungsantrag bereits nach fünfjährigem Aufenthalt in Deutschland gestellt werden darf.
Einige Antragsteller können sogar nach drei Jahren eingebürgert werden, aber nur, wenn sie besondere Integrationsleistungen vorweisen können. Der Experte in Rechtswissenschaften, Agirman aus Hannover, fasst diese Integrationsleistungen folgendermaßen zusammen: “herausragende schulische oder berufliche Leistungen, ehrenamtliches Engagement oder der erfolgreiche Abschluss eines Integrationskurses mit herausragendem Ergebnis”.
Grundvoraussetzungen
Um einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen, müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt werden. Diese haben sich durch die Modernisierung des Gesetzes nicht großartig verändert, mit der Begründung, dass es nicht zu leicht sein darf, die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen. Kleine Änderungen wie die Aufenthaltsdauer wurden dennoch vorgenommen.
Die generellen Grundvoraussetzungen sind:
- Mindestens fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- Unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
- Bekenntnis zum Grundgesetz
- Mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse (mindestens B1)
- Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
- Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (ohne Empfangen von Sozialleistungen)
- Kein Verhalten, was die Gleichberechtigung infrage stellt (zum Beispiel Mehrehe)
- Keine Verurteilung wegen Straftat
Einige dieser Maßnahmen gelten für bestimmte Personengruppen nicht oder nur zum Teil. Beispielsweise müssen Menschen mit Beeinträchtigung oder altersbedingt nicht das Deutsch-Niveau B1 vorweisen. Auch die Eigensicherung des Lebensunterhaltes muss von einigen Mitgliedern dieser Gruppen nicht gewährleistet werden. Für wen welche Maßnahmen gelten, wird in der Regel je nach Einzelfall entschieden, damit die Hürde vor der Einbürgerung für alle fair gestaltet ist.
Mehrstaatigkeit
Seit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes müssen Menschen bei der Einbürgerung nicht mehr ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit ablegen. Vor der Erneuerung war dies nämlich vorgesehen, alle Eingebürgerten hatten nach dem Prozess lediglich die deutsche Staatsbürgerschaft. Ab Juni 24 können Menschen also auch nach der Einbürgerung eine doppelte Staatsbürgerschaft haben.
In Deutschland geborene Kinder
Die Änderung im Gesetz bezieht sich auch auf Kinder, die in Deutschland geboren wurden, deren Eltern aber keine deutsche Staatsbürgerschaft haben. Solche Kinder erhalten nun nämlich automatisch einen deutschen Pass, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Ein Elternteil ist zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens fünf Jahren in Deutschland
- Der Aufenthalt in Deutschland ist rechtmäßig
- Das Aufenthaltsrecht ist unbefristet
Diese Änderungen des Einbürgerungsrechts sollen die Integration von in Deutschland geborenen Kindern fördern und diesen somit einen leichteren Start ins Leben geben. Zusätzlich wird so die kulturelle Vielfalt gefördert und daraus entstehende Vorteile wie mehr Akzeptanz erlangt.
Digitalisierung
Auch die Digitalisierung soll nach und nach in den Ausländerbehörden in Deutschland ankommen. Damit Einbürgerungsprozesse leichter, schneller und transparenter ablaufen können, werden digitale Verfahren angewendet. So können zum Beispiel Einbürgerungsanträge online gestellt werden.