Grillen auf Balkonien in Hamburg

Sommer, Sonne, Grillsaison — sobald die Temperaturen eine angenehme Marke erreichen, brutzelt das Fleisch wieder häufiger unter freiem Himmel. In großen Städten wie Hamburg wird dann vielfach der Balkon zur Küche. Damit das Grillen von Würstchen und Co. auf Balkonien keinen Ärger bringt, PRINZ hat einen Blick auf die Gesetzeslage werfen. Das Problem: Es gibt keine einheitliche. 

Kein grundsätzliches Verbot

Ob Mietwohnung oder Eigentum — grundsätzlich ist das Grillen auf Balkon oder Terrasse erlaubt. Soweit die Regel, der bekanntlich die Ausnahmen auf dem Fuße folgen. Denn ohne Rücksicht auf Verluste zündeln, das geht in Deutschland natürlich nicht. 

In Brandenburg und Nordrhein-Westfalen herrscht diesbezüglich noch die deutlichste Klarheit: Das Landesimmissionsschutzgesetz verbietet das Verbrennen von Stoffen im Freien, wenn die Nachbarschaft belästigt werden könnte. Für den Grillmeister heißt das im Umkehrschluss: So lange kein unzumutbarer Qualm in die Wohnung des Nachbarn dringt, darf er seinen Grill auf seinem Balkon anwerfen.  

Als Einwohner von Hamburg könnt ihr euch allenfalls auf die laufende Rechtsprechung verlassen. Hier entschied das Amtsgericht bereits 1972 über das Grillen auf dem Balkon (Az. 40C229/72). Mit einem Holzkohlengrill auf dem Balkon eines Mehrparteienhauses ist die Belästigung der Nachbarn zu groß. Wollen Hamburgs Grillfans auf dem Balkon ihr Essen zubereiten, müssen sie auf andere Möglichkeiten ausweichen. Hier einige Tipps für den ungetrübten Grillgenuss. 

Der geeignete Grill

Alternativen zum Holzkohlegrill mögen nicht das Flair der naturnahen Essenszubereitung versprühen. Doch praktisch sind sie allemal. Mittlerweile gibt es eine große Auswahl an Elektro- und Gasgrillgeräten. Sie erledigen ihre Arbeit nicht nur gut, sondern auch immissionsarm. Schneller einsatzbereit sind sie obendrein.

  • Gasgrills haben den Vorteil, dass sie ihre eigene Energiezufuhr bei sich haben. Die Temperatur lässt sich viel besser kontrollieren als bei Holzkohle. Auch das sichere Handling macht die Outdoor-Garstation attraktiv. Ein Blick auf gasgrill.net verrät: Für jeden Geldbeutel ist ein solches Exemplar zu haben.
  • Elektrogrillgerätestehen bei deutschen Grillmeistern mittlerweile recht hoch im Kurs. Sie warten mit einer oftmals kompakten Größe auf, die auf jedem noch so kleinen Balkon ein Plätzchen findet. Beliebt sind Tischgrills für den gechillten Grillabend. So gart das Essen direkt neben dem Teller. Ein großer Vorteil: Es ist eine saubere Sache. Ohne Aufwand lässt sich ein Elektrogrill in Betrieb nehmen — vorausgesetzt, eine passende Steckdose ist vorhanden. Schnell gereinigt sind die Geräte nach dem Grillspaß ebenso.

So lange vom Grill nur Essensdüfte zu den Nachbarn wehen, seid ihr auf der sicheren Seite. Sie stellen keine unzumutbare Belastung dar.

Dass das Grillen auf Holzkohle nicht nur belastend für das Verhältnis zum Nachbarn, sondern auch für die eigene Gesundheit sein kann, ist nichts Neues. Als krebserregend werden Stoffe wie HAA und PAK eingestuft, die über dem Holzfeuer entstehen können. Zum Thema „Toxische Stoffe beim Grillen“ bietet ernährungs-umschau.de wichtige Informationen aus Forschung und Praxis.  

Rücksichtnahme für gute Nachbarschaft

Mit den Nachbarn müsst ihr leben — in Hamburg oft auf engstem Raum. Deshalb kann es nicht in eurem Interesse sein, das Nachbarschaftsverhältnis zu strapazieren. Beim Grillen gilt deshalb: Klasse statt Masse. Wer seinen Balkon im Sommer täglich als Küche nutzt, muss sich nicht wundern, wenn es irgendwann Ärger gibt. 

Viel besser ist es, die Nachbarn im Vorfeld einzuweihen, wann ihr den Grill andreht. Ganz im Sinne des spontanen Balkonvergnügens ist das zwar nicht, aber in puncto Rücksicht fahrt ihr sicherlich Pluspunkte ein. Gegen einen oder zwei Grillabende im Monat sollten die meisten Nachbarn nichts einzuwenden haben. Verschiedene Einzelfallurteile deutscher Gerichte zeigen sogar, dass sie es tolerieren müssen. 

Info-Box 

Oberlandesgericht Oldenburg

(Az. 13 U 53/02)

Das Grillen eines Nachbarn muss bis zu viermal im Jahr hingenommen werden. Das schließt die damit verbundene Geruchs- und Lärmbelästigung bis 24:00 Uhr ein.

Amtsgericht Bonn 

(Az. 6 C 545/96)

Das Grillen mit Holzkohle ist in Mehrfamilienhäusern von April bis September einmal im Monat zulässig, wenn die Rauchentwicklung sich in Grenzen hält und die Nachbarn 48 Stunden vorher informiert werden.

Landgericht Stuttgart

(Az. 10 T 359/96)

Ein Wohnungseigentümer darf auf seiner Terrasse dreimal pro Jahr für jeweils zwei Stunden grillen. Der Nachbar muss Grillgerüche und geringfügige Rauchentwicklung hinnehmen. 

Landgericht München I

(Az. 36 S 8058/12 WEG)

Eine Wohnungseigentümerversammlung darf ein Grillverbot mehrheitlich beschließen.

Eine Auswahl deutscher Gerichtsurteile zur Grill-Frage: Die richtungsweisenden Entscheidungen sind lediglich Einzelfälle. Eine generelle Rechtsprechung gibt es nicht. 

Die meisten Konflikte entstehen in der Urlaubszeit. Nach einem Ausflug in Hamburgs Umgebung den Abend beim Grillen ausklingen lassen — so stellen sich viele einen gelungenen Urlaubstag vor. Sehr gut fahren Grillfreunde dabei mit dem Leitsatz: Wo kein Kläger, da kein Richter. Warum nicht spontan den Nachbarn zum Grillen einladen? Damit nehmt ihr ihm auf nette Art die Luft aus den Segeln. 

Wann das Grillen nicht erlaubt ist

Wenn der Mietvertrag das Grillen auf dem Balkon ganz klar untersagt, muss das Steak in der Küche brutzeln. Wer sich wiederholt nicht an das Grillverbot hält, kann nach Auffassung des Landgerichts Essen (Az. 10 S 438/01) rechtmäßig zum Auszug gezwungen werden.   

Auch wenn sich in einem Komplex die Wohnungseigentümer mehrheitlich einig sind, ist das uneingeschränkte Grillen auf dem Balkon nicht rechtens. Das entschied das Landgericht Düsseldorf (25 T 435/90). Brandgefahr und Rauchbelastung gehen vor, auch wenn nur wenige Eigentümer sich dadurch gestört fühlen.

Tipp: Wer laut Mietvertrag auf dem Balkon oder der Terrasse nicht grillen darf, kann eventuell in einen vorhandenen Mietergarten ausweichen. Das Amtsgericht Wedding (Az. 10 C 476/89) entschied, dass das Verbot aus dem Mietvertrag nicht für den Mietergarten greift. 

Bevor nun der Grill auf Balkonien in Betrieb genommen wird, solltet ihr einen Blick auf die Regularien in eurem Wohnkomplex werfen. Alternativ bietet Hamburg viele schöne Plätze, auf denen ihr euren Grillspaß ausleben könnt.

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