Fotoausstellung „Müttter des Grundgesetzes“
Auf 17 Plakaten wird das Leben und Wirken der „Mütter des Grundgesetzes“ beleuchtet. Die „Mütter des Grundgesetzes“ sind die vier Frauen, Friederike Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel, die gemeinsam mit 61 Männern im Parlamentarischen Rat 1948 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland erarbeiteten. Dank ihres unermüdlichen Einsatzes wurde Artikel 3 Absatz 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ im Grundgesetz verankert. Ohne das Engagement dieser Frauen wäre es nicht zu dieser Formulierung gekommen. Die Ausstellung ist ein Angebot des Helene-Weber-Kollegs und ist bis zum 22. November 2024 in der Kuppelhalle des Bundesverwaltungsgerichts zu sehen. Der Eintritt ist frei.
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