Endlich wieder Besuche in Münchners Biergärten!

Darauf haben wir seit Wochen gewartet: Die Gastronomie darf nach dem Corona-Lockdown in Deutschland vorerst wieder öffnen. PRINZ hat für euch ein paar Tipps um nun endlich den Sonnenschein bei einem kühlen Getränk im Biergarten zu genießen oder einfach mal wieder im Restaurant was leckeres zu essen. Achtung: Bitte immer unter Beachtung der Regeln!

Bereits seit Beginn der Corona-Pandemie überlässt die Bundesregierung die Handhabung der Maßnahmen weitestgehend den Bundesländern und Kommunen. Deshalb gibt es auch mit Blick auf die Öffnung der Gastronomie fast überall verschiedene Regelungen.

Während in einigen Bundesländern (z. Bsp. Baden-Württemberg) die Restaurants bestimmte Öffnungszeiten einhalten müssen, dürfen die Restaurants in anderen Bundesländern (wie in Sachsen) ohne zeitliche Einschränkung öffnen. Außerdem dürfen in bestimmten Regionen Lokalitäten nur öffnen, wenn sie selbst mehrere Speisen zubereiten. Einfach nur Tiefkühlware auftauen, gilt hier nicht. Anderswo scheint das wiederum völlig egal zu sein.

Corona-Hygienemaßnahmen in Restaurants

Doch für alle gilt: Es muss ein Hygienekonzept erstellt werden. Dazu gehört unter anderem, dass die Lokalitäten im Eingangsbereich direkt auf die Schutzbestimmungen hinweisen müssen. Zwischen den Tischen muss der Mindestabstand von 1,5 Meter bis 2 Meter gewährleistet werden. Es sollten nur abwischbare Speise- und Getränkekarten ausgegeben werden und die bedienenden Mitarbeiter müssen Mundschutz tragen. Ganz wichtig ist auch die Bereitstellung von Desinfektionsspendern für die Gäste. Die Entnahme von offenen Speisen und Buffets ebenso wenig gestattet wie Besteckspender, an denen sich die Gäste selbst bedienen können. Kontrolliert werden die Hygienepläne durch das Gesundheitsamt, das auch sonst für die Überprüfung der Einhaltung von allgemeinen Hygienerichtlinien zuständig ist.

Das sollten Gäste beachten

Und auch wir als Gäste müssen einige Dinge beachten: Neben der Empfehlung zur bargeldlosen Bezahlung und dem regelmäßigen Waschen und Desinfizieren der Hände, betrifft das in erster Linie die weiterhin bestehenden Kontaktbeschränkungen. Derzeit dürfen sich maximal zwei Haushalte im öffentlichen Raum treffen und das gilt natürliche auch für Restaurantbesuche. Das heißt, mit Freunden in großer Runde im Biergarten treffen – wenn sie nicht zufällig alle gemeinsam in einer WG wohnen – wird es leider immer noch nichts. Außerdem ist in einigen Bundesländern die maximale Besetzung von Tischen auf 5 Personen begrenzt. In Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen müssen sich Gäste zusätzlich mit vollständigem Namen und Adresse in eine Anwesenheitsliste eintragen. Aber zumindest können wir jetzt mit der besten Freundin mal wieder gemütlich ein Weinchen in der Tapas-Bar genießen, mit dem Kumpel wieder im Burger-Restaurant reinhauen, mit dem Schatz den Jahrestag beim Lieblingsitaliener nachfeiern oder mit Kindern und Großeltern beim Sonntagsausflug in der Parkgaststätte einkehren. Gelegenheiten gibt es wahrlich genügend!

Nach dem ganzen „Regelwerk“, kommen nun unsere Münchner TOP FIVE:

Hirschgarten

Biergarten am Muffatwerk

Biergarten am Viktualienmarkt

Taxisgarten

Zum Flaucher Biergarten

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