Homeoffice – Wie viel darf mein Arbeitgeber überwachen

Mittlerweile arbeiten viele Mitarbeitende im Homeoffice und kommen nur noch an wenigen Tagen im Monat ins Büro. Bundesweit ging das Institut der Deutschen Wirtschaft Mitte 2020 von 14,8 Millionen Homeoffice-Arbeitsplätzen deutschlandweit aus.

Im Homeoffice haben Mitarbeiter in der Regel mehr Freiheiten.
Doch eure Arbeit müsst ihr auch dort erledigen.

Deutlich wird auch die regionale Aufteilung: Dort wo viele Bürojobs zu erledigen sind, gibt es auch entsprechend viele Homeoffice-Angebote. Stuttgart rangiert als Landeshauptstadt von Baden-Württemberg unter den Top-7-Städten mit einem großen Angebot an Büroarbeitsplätzen. Tendenz steigend. Im Jahr 2012 arbeiteten 162.671 Menschen in einem Bürojob in Stuttgart; im Jahr 2019 waren es 206.458 Personen. Einer Bitkom-Studie zufolge, die von 25 bis 45 Prozent an Homeoffice-Arbeitsplätzen ausgeht, könnte das für Stuttgart bedeuten: 51.615 bis 92.906 Mitarbeitende arbeiten derzeit im Homeoffice.

Was die Homeoffice-Chefs eint, ist diese Sorge: Vorgesetzte haben keine direkte Kontrolle mehr über ihre Angestellten und fragen sich, ob ihr Team nicht vielleicht anderweitig beschäftigt ist, während das Unternehmen die Zeit bezahlt. So manch ein Chef kommt dann auf grandiose Ideen: E-Mail-Kontrolle, Spionagesoftware, ein Privatdetektiv. PRINZ erklärt, was erlaubt ist und was nicht.

Wenn der Chef einen konkreten Verdacht hat

Während das Homeoffice immer mehr auf dem Vormarsch ist, ist es leider längst noch nicht so weit verbreitet, wie es theoretisch möglich wäre. In vielen Bereichen fehlen die organisatorischen Möglichkeiten oder die Flexibilität im Unternehmen, um die Umstellung zu vollziehen. So kam es zu Beschwerden aus der Stuttgarter Stadtverwaltung – eine anonyme Mitarbeiterin legte den Verantwortlichen zur Last, dass die Potentiale für Arbeit von Zuhause aus nicht ausgeschöpft werden. In diesem und vielen anderen Fällen liegt also die Vermutung nahe, dass die Vorgesetzten hier ihre Zweifel haben und den Umstieg nicht vollziehen möchten. Natürlich ist diese Einstellung im Ansatz nachvollziehbar.

Die meisten sind im Homeoffice sehr produktiv, teilweise sogar produktiver als im Büro. Doch es gibt auch solche Mitarbeiter, die die fehlende Überwachung ausnutzen und sich eine Auszeit gönnen. Der Chef hat nicht sehr viele Möglichkeiten, dies im Homeoffice zu überprüfen. Ein deutlicher Hinweis kann die Leistung der betreffenden Angestellten sein oder die Tatsache, dass E-Mails oder Telefonanrufe immer sehr spät beantwortet werden. Wenn sich hier die Beschwerden häufen, kann das einen konkreten Verdacht begründen.

Doch der Vorgesetzte kann nur prüfen, ob die Mitarbeitenden ihre Arbeit erledigen und die Einloggzeiten in die Programme überwachen. Verstärkt sich der Verdacht, gilt es den richtigen Weg zu finden, das Fehlverhalten nachzuweisen. Unternehmer sollten bei einem begründeten Verdacht, einen Detektiv mit dieser Aufgabe zu betrauen. Detektive kennen die entsprechenden rechtlichen Regelungen und wissen, welche Beweise notwendig und nützlich sind. Große Detekteien haben in der Regel sehr viel Erfahrung mit diesen Verfahrensweisen und haben versierte Ermittler vor Ort, wie beispielsweise die Ermittler der Lentz-Detektei in Stuttgart.

PRINZ empfiehlt Mitarbeitenden, im Homeoffice mindestens genauso zu arbeiten wie im Büro auch. Denn wer seine Arbeit ständig nicht schafft, riskiert eine Abmahnung. Die Beweise eines Detektivs können im Anschluss an die Abmahnung dabei helfen, euch zu kündigen.

Was darf der Chef?

Eure Webcam darf der Chef nicht anzapfen. Überwachungsmaßnahmen müssen
immer angemessen und datenschutzkonform sein.

In Deutschland muss die Überwachung der Mitarbeitenden immer datenschutzkonform sein. Es braucht einen berechtigten Zweck, um euch zu kontrollieren. So ein berechtigter Zweck kann der konkrete Verdacht sein, dass ihr eure Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht erfüllt. Zudem hat der Chef das Recht, zu kontrollieren, wer von seinen Mitarbeitenden die Dienstgeräte auch zu privaten Zwecken nutzt. Die Kontrolle muss erforderlich und angemessen sein. Im Privatbereich sind keine Kontrollen zulässig. Außerdem dürfen Kontrollmaßnahmen nicht auf Dauer angelegt sein, Der Chef darf kontrollieren, inwieweit sich die Mitarbeitenden zuhause an daten- und arbeitsschutzrechtliche Vorgaben halten. Dienstgeräte müssen vor dem Zugriff durch Dritte geschützt sein, etwa in einem abschließbaren Schreibtisch oder in einem separaten, abschließbaren Büroraum. Eine Vor-Ort-Kontrolle kann allerdings schwierig werden, wenn es dafür keine spezifische Vereinbarung gibt. Ihr müsst euren Vorgesetzten nicht in eure Wohnung lassen. Er kann in diesem Fall anhand von Fotos prüfen, ob ihr euch an die Vorgaben haltet.

Zeiterfassungssysteme sind erlaubt

In eurem Arbeitsvertrag ist genau geregelt, wie lange und zu welchen Uhrzeiten ihr arbeiten müsst. Das gilt natürlich auch im Homeoffice. PRINZ rät euch, Regelungen zu Ruhepausen, Ruhezeiten, Höchstarbeitszeiten und dem Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit auch im Homeoffice einzuhalten. Der Chef kann darauf bestehen, dass ihr eure Arbeitszeit zuhause erfasst und regelmäßig vorlegt. Ein Zeiterfassungssystem kann dies unterstützen. Anhand der Log-in-Daten kann der Chef dann sehen, wann ihr euch im Firmennetzwerk ein- und ausgeloggt hat. Daran lässt sich

allerdings noch nicht wirklich erkennen, ob die Mitarbeitenden auch tatsächlich arbeiten, oder ob sie privat im Netz surfen.

Spionagesoftware ist da genauer

Spionagesoftware kann theoretisch alles erfassen, was ihr an eurem Computer macht. Das ist allerdings nur in Ausnahmefällen erlaubt. Euer Chef muss einen konkreten Verdacht haben, dass eine Straftat oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt, um zu solchen Maßnahmen greifen zu dürfen. Diese Art Software ist auch nicht legal, wenn der Chef die Anwendung ankündigt. Es bleibt auch bei Offenlegung eine unzulässige Überwachung. Das Gleiche gilt für Monitoring-Tools oder sogenannte Keylogger, die sich immer größerer Beliebtheit erfreuen. Mit diesen Tools lassen sich Mausbewegungen, Tastaturanschläge und das Surfverhalten kontrollieren. Teilweise ist damit sogar GPS-Ortung möglich.

E-Mail-Kontrolle bei konkretem Verdacht

Verlaufsdaten und E-Mails darf der Vorgesetzte stichprobenartig kontrollieren, beispielsweise um zu überprüfen, ob die Mitarbeitenden die Dienstgeräte ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwenden oder wenn sie einen konkreten Verdacht haben. Dazu gibt es ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2016 vom Arbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Ein Arbeitgeber hatte einem Mitarbeiter gekündigt, nachdem er herausgefunden hatte, dass der Mitarbeitende unerlaubt während der Arbeitszeit privat im Internet gesurft ist. Das Gericht gab dem Arbeitgeber Recht.

Auch der Verdacht, dass ein Mitarbeiter heimlich während der Arbeitszeit noch einen Nebenjob erledigt, begründet entsprechende Kontrollen. Bei solchen Maßnahmen muss der Chef immer den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten.

Theoretische Möglichkeiten gibt es viele

Neben Spionagesoftware, E-Mail-Kontrolle, Einsatz eines Privatdetektivs oder ausspähen der Computerkamera gibt es eine lange Liste theoretischer Möglichkeiten, Mitarbeitende zu überwachen. Doch die meisten Maßnahmen sind nur dann erlaubt, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt. Anlasslose Überwachungsmaßnahmen sind immer unzulässig. Der Chef darf auch keine Bewegungsprofil über das Diensthandy erstellen.

Verdiente Abmahnung, wenn die Arbeit nicht erledigt ist

Abbildung 1: Fitnesstraining ist eine sehr gute Idee,
aber bitte nicht während der Arbeitszeit.

Wer das Homeoffice als zusätzlichen, bezahlten Urlaub ansieht und während der Arbeitszeit lieber fernsieht, im Internet surft, Computerspiele spielt, sein Fitnesstraining absolviert oder den Hausputz erledigt, verletzt seine arbeitsvertraglich festgelegten Pflichten. Dafür darf der Chef eine Abmahnung aussprechen. In besonders schwerwiegenden Fällen droht die fristlose Kündigung. Außerdem kann das Unternehmen die geschwänzten Arbeitsstunden vom Gehalt abziehen.

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