Comedy 72 – Open Air
Das erfolgreiche Format „Comedy 72“ kommt wieder nach Stuttgart. Und zwar in die einzigartige Open Air Arena das Mercedes-Benz Museums. Bei dieser Mixshow treten die lustigsten und erfolgreichsten Standup Comedy-Newcomer aus ganz Deutschland auf (bekannt aus Nightwash, Quatsch Comedy Club, und durch millionenfach angeschauten Tiktok-Videos…)
Die Show bietet abwechslungsreiche und moderne Standup Comedy. Seit Jahren sorgt die Show für große Begeisterung bei den Zuschauern und einen unvergesslich lustigen und kurzweiligen Abend.
Moderiert wird der Abend von Andi Mohr.
Nächster Termin
Sonntag, 30.07.2023
Beginn
19:00 Uhr
Vorverkauf
24,90 EUR
Eintritt Hinweise
Rollstuhlfahrer und deren Begleitperson buchen zusammen eine Karte - dies ist online oder in den VVK-Stellen möglich. Nur Schwerbehinderte ohne Rollstuhl mit einem B im Ausweis bitte vor der Buchung beim Veranstalter direkt meldenTel.: 07121-4901440 / Diese Buchung ist nur über den Veranstalter möglich!Kinder dürfen unsere Konzerte grundsätzlich ab dem Alter von 6 Jahren besuchen. Kinder (6-14 Jahre) dürfen auf Konzerte nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten (Elternteil) oder erziehungsbeauftragten Person. In jedem Fall ist es zwingend notwendig einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich zu führen (keinen Schülerausweis oder ähnliches!). Dies gilt generell für alle Konzertbesucher – Begleitpersonen und zu begleitende Personen mit eingeschlossen.Kinder sind Personen unter 14 Jahren, Jugendliche sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren. Personensorgeberechtigte Personen sind Mutter und/oder Vater oder der Vormund. Erziehungsbeauftragte Person kann jede volljährige Person (über 18 Jahre) sein, wenn sie im Einverständnis mit den Eltern Erziehungsaufgaben tatsächlich wahrnimmt – sie muss im Rahmen der übertragenen Aufgabe Aufsichtspflichten nachkommen können, also in der Lage sein, die anvertrauten jungen Menschen zu leiten und zu lenken. Zur Übertragung der Aufsichtspflicht an eine erziehungsbeauftragte Person bitten wir Sie das unten zum Download bereitstehende Formular zu verwenden. Bitte beachten Sie dabei sämtliche Hinweise auf dem Formular!Pop- und andere Musikkonzerte fallen in den Bereich der künstlerischen Betätigung und gelten nicht als Tanzveranstaltungen. Daher greifen die zeitlichen Beschränkungen für Disco-Besuche hier nicht und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren dürfen ein Konzert bis 24 Uhr ohne Erziehungsbeauftragten besuchen. In Ausnahmefällen kann eine Änderung dieser Regelung allerdings behördlich angeordnet werden, in diesen Fällen weisen wir explizit darauf hin.
Anfahrt
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CC-BY-SA
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