DODOKAY – 10 Jahre Live!

Eigentlich ist alles aus Versehen passiert: Erst hat Dominik „Dodokay“ Kuhn auf YouTube & Co. Darth Vader, Barack Obama, dem deutschen Bundestag und noch vielen anderen Schwäbisch beigebracht, und dann ist er 2014 auch noch mit einer eigenen Stand-Up-Comedy-Show auf der Bühne gelandet. Seitdem rast der Dodokay-Zug weltweit durch ganz Schwaben und hält dabei an so vielen Stationen wie möglich.
Zehn Jahre Dodokay live on stage – des isch doch klar, dass die neue Show „I bin’s selber“ das Jubiläum feiert! Natürlich gibt es wieder brandneue Synchros auf der mitgebrachten Leinwand, aber die Tour ist auch ein Anlass, um auf zehn Jahre Bühne zurückzublicken. Neben Highlights aus dieser Zeit gibt’s in Dodokays berühmt-berüchtigten Stand-Ups auch Antworten auf neue brennende Fragen, die niemand gestellt hat: Warum sagen Schwaben meistens das Gegenteil von dem, was sie denken? Was macht eigentlich der SV49? Wer spricht die ganzen Stimmen in den Videos? Isch’s d’r Dodokay selber?
Wer Dodokays Show kennt, muss auch diese sehen; wer sie nicht kennt, erst recht. Auf alle Fälle sind bei Dodokay drei Sachen garantiert: Es wird lustig, er schwätzt schwäbisch und er isches selber.

Nächster Termin

Freitag, 04.10.2024

Beginn

20:00 Uhr
Kugelwörth 2
72144

Vorverkauf

34,95 EUR

Eintritt Hinweise

Rollstuhlfahrer und deren Begleitperson buchen zusammen eine Karte - dies ist online oder in den VVK-Stellen möglich. Nur Schwerbehinderte ohne Rollstuhl mit einem B im Ausweis bitte vor der Buchung beim Veranstalter direkt meldenTel.: 07121-4901440 / Diese Buchung ist nur über den Veranstalter möglich!Kinder dürfen unsere Konzerte grundsätzlich ab dem Alter von 6 Jahren besuchen. Kinder (6-14 Jahre) dürfen auf Konzerte nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten (Elternteil) oder erziehungsbeauftragten Person. In jedem Fall ist es zwingend notwendig einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich zu führen (keinen Schülerausweis oder ähnliches!). Dies gilt generell für alle Konzertbesucher – Begleitpersonen und zu begleitende Personen mit eingeschlossen.Kinder sind Personen unter 14 Jahren, Jugendliche sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren. Personensorgeberechtigte Personen sind Mutter und/oder Vater oder der Vormund. Erziehungsbeauftragte Person kann jede volljährige Person (über 18 Jahre) sein, wenn sie im Einverständnis mit den Eltern Erziehungsaufgaben tatsächlich wahrnimmt – sie muss im Rahmen der übertragenen Aufgabe Aufsichtspflichten nachkommen können, also in der Lage sein, die anvertrauten jungen Menschen zu leiten und zu lenken. Zur Übertragung der Aufsichtspflicht an eine erziehungsbeauftragte Person bitten wir Sie das unten zum Download bereitstehende Formular zu verwenden. Bitte beachten Sie dabei sämtliche Hinweise auf dem Formular!Pop- und andere Musikkonzerte fallen in den Bereich der künstlerischen Betätigung und gelten nicht als Tanzveranstaltungen. Daher greifen die zeitlichen Beschränkungen für Disco-Besuche hier nicht und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren dürfen ein Konzert bis 24 Uhr ohne Erziehungsbeauftragten besuchen. In Ausnahmefällen kann eine Änderung dieser Regelung allerdings behördlich angeordnet werden, in diesen Fällen weisen wir explizit darauf hin.
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