Fischer-Z

FISCHER-Z sorgten Ende der 70er Jahre mit Songs wie „The Worker“, „ Room Service“ und „So Long“ für Aufsehen und wurden oft mit den einzigartigen „The Police“ verglichen. Die ersten großen Erfolge stellten sich für FISCHER-Z mit den LPs „Word Salad“ (1979), dem großartigen „Going Deaf For A Living“ (1980) und „Red Skies Over Paradise“ (1981) ein. Die gleichnamige Single aus dem 81er Album schaffte sogar den Sprung auf Platz 6 der Deutschen Single Charts.

Über mittlerweile 45 Jahre zeigten 23 Alben, insgesamt über 2 Mio. Albumverkäufe und über 3.000 sehr gut besuchte Konzerte, dass der politisch interessierte, in diversen künstlerischen Disziplinen kreative und im Geist jung gebliebene John Watts alias FISCHER-Z immer Neues zu sagen hat und auch gern gehört wird.

FISCHER-Z ist im Lauf seiner langen Karriere mit James Brown in Ost-Berlin, mit The Police und den Dire Straits auf Tour aufgetreten. Bob Marley begleitete er auf dessen letzter europäischer Festival-Tour. Große Musiker wie Peter Gabriel, Steve Cropper und Dexy’s Midnight Runners’ Brass Section waren Feature Artists auf seinen Alben.

2019 feierten FISCHER-Z mit der Veröffentlichung von „Swimming in Thunderstorms“ ihr Jubiläum „40 Jahre erfolgreiche Albumgeschichte“. Das neue Album „Til The Oceans Overflow“ (VÖ Oktober 2021) knüpft an das 40-jährige Jubiläum von FISCHER-Zs ikonischem „Red Skies Over Paradise“-Album von 1981 an. Es spielt wieder in Berlin und kontrastiert die persönlichen, politischen und gesellschaftlichen Veränderungen zwischen 1980 und 2020. Charaktere, die in den Liedern der 1980er-Jahre erwähnt wurden, werden nun 40 Jahre später wieder aufgegriffen, um einige dieser Veränderungen zu veranschaulichen.

Termin

Dienstag, 30.04.2024

Beginn

20:00 Uhr
Quellenstraße 7
70376 Stuttgart

Vorverkauf

48,45 EUR

Eintritt Hinweise

Rollstuhlfahrer und deren Begleitperson buchen zusammen eine Karte - dies ist online oder in den VVK-Stellen möglich. Nur Schwerbehinderte ohne Rollstuhl mit einem B im Ausweis bitte vor der Buchung beim Veranstalter direkt meldenTel.: 07121-4901440 / Diese Buchung ist nur über den Veranstalter möglich!Kinder dürfen unsere Konzerte grundsätzlich ab dem Alter von 6 Jahren besuchen. Kinder (6-14 Jahre) dürfen auf Konzerte nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten (Elternteil) oder erziehungsbeauftragten Person. In jedem Fall ist es zwingend notwendig einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich zu führen (keinen Schülerausweis oder ähnliches!). Dies gilt generell für alle Konzertbesucher – Begleitpersonen und zu begleitende Personen mit eingeschlossen.Kinder sind Personen unter 14 Jahren, Jugendliche sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren. Personensorgeberechtigte Personen sind Mutter und/oder Vater oder der Vormund. Erziehungsbeauftragte Person kann jede volljährige Person (über 18 Jahre) sein, wenn sie im Einverständnis mit den Eltern Erziehungsaufgaben tatsächlich wahrnimmt – sie muss im Rahmen der übertragenen Aufgabe Aufsichtspflichten nachkommen können, also in der Lage sein, die anvertrauten jungen Menschen zu leiten und zu lenken. Zur Übertragung der Aufsichtspflicht an eine erziehungsbeauftragte Person bitten wir Sie das unten zum Download bereitstehende Formular zu verwenden. Bitte beachten Sie dabei sämtliche Hinweise auf dem Formular!Pop- und andere Musikkonzerte fallen in den Bereich der künstlerischen Betätigung und gelten nicht als Tanzveranstaltungen. Daher greifen die zeitlichen Beschränkungen für Disco-Besuche hier nicht und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren dürfen ein Konzert bis 24 Uhr ohne Erziehungsbeauftragten besuchen. In Ausnahmefällen kann eine Änderung dieser Regelung allerdings behördlich angeordnet werden, in diesen Fällen weisen wir explizit darauf hin.

Anfahrt

Map data © OpenStreetMap contributors, CC-BY-SA
Teilen