Vergangenen Sommer verklagte ein englischer Tourist namens David Barnish seinen Reiseveranstalter. Er hatte samt Familie einen Pauschalurlaub auf der griechischen Insel Kos gebucht, der unzumutbar gewesen sei. Der Grund: Das Hotel war voller Deutscher. Das Gericht folgte seiner Argumentation, der dünnhäutige Brite bekam einen Teil der Reisekosten ersetzt. Umgekehrt fühlen sich laut einer Umfrage des Marktforschungsinstituts GfK auch deutsche Touristen am häufigsten von Engländern gestört. Barnish sagte, er habe schon bei seiner Ankunft im Hotel Verdacht geschöpft, da alle Sonnenliegen mit Handtüchern bedeckt gewesen seien.

„Skandal“, empörte sich da das Boulevardblatt „Bild“, schließlich sei das ein untrügliches Zeichen englischer Herrschaft am Hotelpool. Wer wann anfing, zum ersten Mal mit Handtüchern Plätze am Pool zu blockieren, ist nicht bekannt – bekannt ist jedoch, das sich zum einen 43 Prozent der deutschen Urlauber von dieser Unsitte belästigt fühlen, zum anderen, dass aus der Handtuchauseinandersetzung in jüngster Zeit ein Zweifrontenkrieg deutscher Urlauber geworden ist. Eine neue touristische Großmacht ist aufgetaucht: Russland. Die zu Geld gekommenen Russen, so ist in diversen Reiseforen im Internet zu lesen, veränderten die jahrzehntelang zwischen Briten und Deutschen geltenden Spielregeln. Nun sei es nicht mehr wichtig, möglichst früh aufzustehen, um sein Revier zu markieren; man müsse nur reich sein, da russische Urlauber einfach das Hotelpersonal bestechen würden, um sich schon nachts eine Liege zu reservieren.

Was hilft also? Man könnte mit der Rechtslage argumentieren, die sich so darstellt: Wer auf einem Liegestuhl liegt, hat bloß einen Kurzbesitz an der Sache, was jedoch keine zu schützen- de Rechtsposition darstellt (BGB § 854 Abs. 1, § 858 Abs. 1, § 859, Abs.1,2 sowie Art. 460 Código Civil, Spanien). Reservierungen mit Handtüchern sind daher juristisch nicht haltbar. Verlässt man seinen Platz, ist er eben weg. Was aber garantiert hilft: auf Pauschalurlaub verzichten.