Ehrenamtliche Tätigkeiten: Darauf ist zu achten

Ehrenamtliche Tätigkeit ist eine ehrenwerte Sache. Viele engagieren sich neben der Arbeit freiwillig in verschiedenen Projekten und Organisationen. Allerdings gibt es bei ehrenamtlichen Tätigkeiten ein paar Dinge zu beachten, damit diese nicht zu deinem Nachteil werden. Wir geben dir einen kleinen Einblick, welche Dinge du bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit abklären solltest, damit deine guten Taten sich nicht nachteilig für dich auswirken.

Verschiedene Formen

Zunächst einmal gibt es verschiedene Formen der ehrenamtlichen, sprich unentgeltlichen Arbeit. Häufig handelt es sich hierbei um regelmäßige Tätigkeiten, z. B. in einem Sportverein oder der freiwilligen Feuerwehr. Aber es sind auch temporäre bzw. einmalige Ehrenämter möglich. Beispiele wären hierfür das Sammeln von Spenden oder der gemeinnützige Verkauf auf einem Weihnachtsmarkt. Zudem muss das Ehrenamt auch nicht in Deutschland stattfinden, sondern kann im Rahmen von sogenanntem „Voluntourism“ weltweit erfolgen.

Versicherungsschutz für Ehrenamtliche

Viele Vereine und Organisationen, die ehrenamtliche Helfer beschäftigen, versichern diese gegen Unfall- und Haftpflichtschäden. Dies ist schon einmal eine Grundabsicherung. Zudem besteht für freiwillige Helfer, die in bestimmten öffentlich-rechtlichen Institutionen oder im Interesse der Allgemeinheit tätig sind, eine gesetzliche Pflichtversicherung.

Damit müssen aber noch nicht alle Dinge abgedeckt sein. Daher raten wir jedem, vor Beginn eines Ehrenamtes abzuklären, ob ein Versicherungsschutz vorhanden ist und wie dieser genau aussieht. Gefahren lauern z. B. bei Vorständen von Vereinen, die bei groben Fehlern sogar mit ihrem eigenen Vermögen für Schäden zur Verantwortung gezogen werden können. Daher ist eine private Haftpflichtversicherung, wie sie z. B. von der Gothaer angeboten wird, eine Grundvoraussetzung, um dich bei ehrenamtlichen Tätigkeiten rundum abzusichern. Aber auch hier sollte der genaue Versicherungsschutz vor Aufnahme der Tätigkeit im Detail geprüft werden.

Job und Ehrenamt im Einklang

Wenn du ein Ehrenamt ausübst, solltest du dies deinem Arbeitgeber melden – vorausgesetzt, dass du in einem Anstellungsverhältnis tätig bist. Denn in der Regel ist in einem Arbeitsvertrag die Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten geregelt. Dies betrifft auch ehrenamtliche Tätigkeiten, mit denen du kein Entgelt verdienst.

Das sollte aber kein Problem sein, denn der Arbeitgeber kann in den meisten Fällen die freiwillige Arbeit nicht unterbinden. Diese ist durch das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit in Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes  geschützt. Ein Arbeitgeber kann eine Nebentätigkeit nur untersagen, wenn diese dem Ruf des Unternehmens schadet oder dem betrieblichen Interesse entgegensteht. In diesem Fall ist der Arbeitgeber in der Beweispflicht.

Wo der Arbeitgeber allerdings ein Eingriffsrecht hat, sind mangelnde Arbeitsleistungen aufgrund eines Ehrenamtes. Wer also z. B. in seiner Freizeit zu stark in der freiwilligen Feuerwehr eingebunden ist und deshalb oft müde zur Arbeit kommt, dem kann der Arbeitgeber Einschränkungen auferlegen. Denn Ehrenamt und Haupttätigkeit sollten im Einklang sein und sich nicht gegenseitig belasten. Zudem kann er das Ehrenamt natürlich während der Arbeitszeit unterbinden. Dies gilt allerdings nicht für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr. Sie müssen für Einsätze sowie Aus- und Weiterbildungen, die in die Arbeitszeit fallen, freigestellt werden. Auch sollte die Wochenarbeitszeit von Hauptjob und Ehrenamt nicht die vorgeschriebene maximale Höchstdauer von 48 Stunden in der Woche überschreiten.

Schreibe einen Kommentar