Aufbruch ins Cannabis-Zeitalter

Die Legalisierung von Cannabis schlug im April 2024 hohe Wellen. Fortan ist es Erwachsenen gestattet, Cannabis auch zu Rauschzwecken zu konsumieren. Bis zu 50 Gramm dürfen die über 21-jährigen Mitglieder der Anbauvereinigungen pro Monat erwerben. Alle anderen Volljährigen begnügen sich mit 30 Gramm Marihuana oder Haschisch mit einem THC-Gehalt von maximal zehn Prozent.

Die Neuentdeckung einer Wunderpflanze

Der Hanf, so der deutsche Name der Cannabispflanze, erlebt schon seit einigen Jahrzehnten eine verdiente Renaissance. Neben dem berauschenden THC verfügt das faszinierende Gewächs über weitere Cannabinoide, die nicht süchtig machen und dazu in der Lage sind, die Gesundheit zu fördern. Am bekanntesten ist das CBD, das Cannabidiol. Es wirkt ganz anders als das THC, indem es die Nerven beruhigt und für ein wohliges Gefühl der Entspannung sorgt. Forscher gehen zudem davon aus, dass die Substanz schmerzlindernde und entzündungshemmende Eigenschaften besitzt. Die Verwendung des Cannabidiols ist schon lange erlaubt. Nun kommen Marihuana und Haschisch dazu. Um an das Cannabis zu gelangen, muss man einige Hürden überwinden. Am einfachsten erhält man den Joint über eine Mitgliedschaft im Cannabis Club.

Cannabis Club gründen: Wie läuft das ab?

Wer regelmäßig kiffen möchte, tritt am besten einer Anbauvereinigung bei. Allerdings ist das nicht in allen Regionen möglich. Einen Cannabis Club gründen und weitere Mitglieder finden wäre eine Option. Zunächst einmal gilt zu prüfen, ob der Cannabis Club an dem gewünschten Standort überhaupt erlaubt ist. Die Behörden sind dazu in der Lage, die Anzahl der Anbauvereinigungen zu begrenzen. Liegt eine Erlaubnis vor, dann geht es auf die Suche nach einer geeigneten Anbaufläche. Diese muss sich mindestens 100 Meter außer Sichtweite einer Jugend- oder Kindereinrichtung befinden. Außerdem ist die Anbaufläche vorschriftsgemäß abzusichern und sie darf sich nicht in einer Privatwohnung oder auf einem militärischen Gelände befinden. Umweltgefahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sind ebenfalls auszuschließen.

Wer darf einen Cannabis Club gründen?

Zur Gründung des Vereins sind mindestens sieben Mitglieder nötig. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist eine mindestens fünfjährige Straffreiheit. Der Vorstand setzt sich aus ein bis fünf Mitgliedern zusammen, bei denen es sich allesamt um natürliche Personen handelt. Es gibt eine Vereinssatzung und der Zweck des Clubs liegt darin, Cannabis nur für den Eigenanbau und für die Weitergabe an Mitglieder zu nutzen. Die Zugehörigkeit zu einem Cannabis Club ist nur volljährigen Personen mit Wohnsitz in Deutschland gestattet. Der Club erhält einen Eintrag ins Vereinsregister des zuständigen Gerichts und die Gründer beantragen beim Finanzamt die Gemeinnützigkeit. Außerdem braucht der Club ein eigenes Bankkonto und einen fachlich versierten Präventionsbeauftragten. Ein Jugendschutz- und Gesundheitskonzept ist zwingend vorgeschrieben.

Der Anbau von Cannabis

Für den Anbau des Hanfs gibt es strenge Regeln. So dürfen die Clubmitglieder das Cannabis nur gemeinschaftlich säen, pflegen und ernten. Dabei ist die aktive Mitarbeit eines jeden Einzelnen gefordert. Zu beachten sind insbesondere die Reinheitsgebote. Diese beziehen sich unter anderem auf den Einsatz von Düngern, Pflanzenschutzmitteln und Bioziden. Darüber hinaus existieren Höchstwerte für Verpackungen und Gegenstände, die mit dem Hanf in Berührung kommen. Außerdem sind die Anforderungen an die Lagerung, Trocknung und Hygiene einzuhalten. Die Abgabe des Cannabis erfolgt in neutralen Verpackungen und nur in Reinform als Haschisch oder Marihuana. Die kostenlose Weitergabe von Samen und Cannabis ist ebenso untersagt wie der Verkauf an Nichtmitglieder. Die Kosten sind durch die Mitgliedsbeiträge gedeckt.

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