Für Geflüchtete – hierauf gilt es bei der Umschreibung des Führerscheins zu achten

Nicht nur für Bürger der BRD, sondern auch für Geflüchtete, die im Land Asyl suchen, ist der Führerschein der Schlüssel zur Mobilität. Zudem ist es oft die Voraussetzung für die Aufnahme einer Arbeit.

Welche ausländischen Führerscheine lassen sich in Deutschland relativ einfach umschreiben und welche Voraussetzungen müssen generell dafür erfüllt sein?

Der dauerhafte Wohnsitz ist die Grundvoraussetzung

Nur, wer einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland und damit das Wohnrecht hat, darf seinen Führerschein umschreiben lassen und hat damit Zugang zu der angestrebten Mobilität, um etwa die besten Restaurants der Region zu besuchen. Die Voraussetzung für einen Hauptwohnsitz in Deutschland ist, dass sich Personen mindestens 185 Tage im Jahr an einem bestimmten Ort in Deutschland aufhalten müssen. Geflüchtete, die sich nur auf der Durchreise befinden, dürfen ihren Führerschein unbefristet in Deutschland nutzen.

Bezüglich des Alters der Personen mit Führerschein gelten immer die deutschen Regeln. Ein Führerschein aus dem Ausland kann also nur umgeschrieben werden, wenn der Halter über das gesetzlich vorgeschriebene Alter in Deutschland verfügt. Weiterhin gilt, dass sämtliche Führerscheine, die nicht in lateinischer Schrift, sondern etwa in kyrillischer Schrift vorliegen, umgeschrieben werden müssen. Eine weitere Grundvoraussetzung für einen ausländischen Führerschein ist die, dass es eine Klassifizierung gibt, die genau angibt, welche Fahrzeuge mit dem Schein gefahren werden dürfen. Hierfür muss zunächst die betreffenden Dokumente übersetzen lassen, die als beglaubigte Übersetzung vorliegen werden müssen.

Die theoretische und praktische Prüfung

In den allermeisten Fällen müssen Geflüchtete in Deutschland eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Der Grund dafür ist der, dass in kaum einem anderen Land das Niveau der Führerscheinausbildung so hoch ist wie in Deutschland. Besonders ist dabei, dass die theoretische Prüfung in verschiedenen Sprachen vorgelegt werden kann, die praktische Prüfung findet allerdings immer auf Deutsch statt.

Für ukrainische Führerscheine gilt eine Sonderregelung, denn diese werden ohne Umschreibung anerkannt, selbst, wenn der Führerschein nach dem 31. Dezember 2021 abgelaufen sein sollte. Erlischt der Schutzstatus der ukrainischen Geflüchteten allerdings, so muss der Führerschein endgültig umgeschrieben werden.

Gibt es Erleichterungen für bestimmte Personengruppen?

Geflüchtete, die in ihrem Heimatland als Berufskraftfahrer tätig waren, können nach einer genauen Prüfung bestimmter Voraussetzungen eine Erleichterung beantragen. Diese betrifft die Umschreibung des vorhandenen Führerscheins für die Klassen C und D.

Die Kosten für die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins belaufen sich auf Summen zwischen 50 und 200 €. Je nach Bundesland gibt es deutliche Unterschiede. Wer plant, seinen ausländischen Führerschein umschreiben zu lassen, der braucht einige Unterlagen. Die Grundvoraussetzung ist natürlich der gültige Führerschein einer zulässigen Behörde aus dem Ausland. Die Antragsteller müssen sich ausweisen können und müssen mit einer Meldebescheinigung den ständigen Wohnsitz in Deutschland bestätigen können. Weiterhin braucht es ein aktuelles, biometrisches Passbild. Die Kosten für die Umschreibung müssen bereits bei der Beantragung bezahlt werden.
Trotz der preislichen Unterschiede bei der Umschreibung haben Personen keine freie Wahl der Behörde. Die zuständige Behörde ergibt sich immer aus dem eingetragenen Wohnort.

Antragsteller müssen beachten, dass die Umschreibung einige Wochen dauern kann. Weiterhin ist die Information hilfreich, dass in seltenen Fällen eine ärztliche Untersuchung oder ein Sehtest absolviert werden müssen.

Genauere und aktuelle Informationen finden Interessierte immer auf den Seiten der zuständigen Behörden, auf der Webpräsenz des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge oder beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

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