Hillus Herzdropfa

„Ächde Älbler“
Leabet gaaanz näh am Hemml!

Für Hillus Herzdropfa gilt die einfache Formel von Thaddäus Troll:
„Schwabe ist wer schwäbisch spricht“
Unser Schwobaländle ist keines der Bundesländer, das von Politikern festgelegt wurde,
vielmehr ist es ein „Kulturraum“ ein Gebiet in dem Menschen eine gemeinsame Kultur teilen.
Dazu gehört die schwäbische Sparsamkeit :
*S‘ Salz von dr Brezel reiba, dass dr Bsuach koin Durscht griagt!
Und natürlich Spätzla:
„ Kässchbätzla, Krautschbätzla, Leisa mit Schbätzla, Kartofflschbätzla, Schbätzla mit Sooooß…..
Maultaschen sind Pflicht auf jedem schwäbischen Menüplan:
Mauldascha gschmelzt, Mauldascha endr Briah, Mauldascha mit Oi…………Mauldascha VEGAN
(oine grausts vor garnix)
Dazu ein Gläschen Most:
Ein guter Most heilt jeden Schmerz,
er ist des Schwaben Perle.
Der Wein erfreut des Menschen Herz,
d’r Moscht da ganza Kerle! (Quelle unbekannt)

Was sonst noch zu einem ächden Älbler gehört, erfahren Sie in diesem Programm!
Hillus Herzdropfa ( selber waschächde Älbler) wissen alles über diese Highländer ond was sonscht no auf dr Alb romschbrengt!
Dialekt schwätza ist Ehrensache bei Hillus Herzdropfa!
Ein kleiner Auszug aus ihrem Albschwaben Dialekt:
Zirengga ?
Schdriggjäggle?
Aurawai ?
Soidawieschd ?

Termin

Freitag, 17.01.2025

Beginn

20:00 Uhr
Mühlbachäckerstr. 2
72072 Tübingen

Vorverkauf

32,90 EUR

Eintritt Hinweise

Rollstuhlfahrer und deren Begleitperson buchen zusammen eine Karte - dies ist online oder in den VVK-Stellen möglich. Nur Schwerbehinderte ohne Rollstuhl mit einem B im Ausweis bitte vor der Buchung beim Veranstalter direkt meldenTel.: 07121-4901440 / Diese Buchung ist nur über den Veranstalter möglich!Kinder dürfen unsere Konzerte grundsätzlich ab dem Alter von 6 Jahren besuchen. Kinder (6-14 Jahre) dürfen auf Konzerte nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten (Elternteil) oder erziehungsbeauftragten Person. In jedem Fall ist es zwingend notwendig einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich zu führen (keinen Schülerausweis oder ähnliches!). Dies gilt generell für alle Konzertbesucher – Begleitpersonen und zu begleitende Personen mit eingeschlossen.Kinder sind Personen unter 14 Jahren, Jugendliche sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren. Personensorgeberechtigte Personen sind Mutter und/oder Vater oder der Vormund. Erziehungsbeauftragte Person kann jede volljährige Person (über 18 Jahre) sein, wenn sie im Einverständnis mit den Eltern Erziehungsaufgaben tatsächlich wahrnimmt – sie muss im Rahmen der übertragenen Aufgabe Aufsichtspflichten nachkommen können, also in der Lage sein, die anvertrauten jungen Menschen zu leiten und zu lenken. Zur Übertragung der Aufsichtspflicht an eine erziehungsbeauftragte Person bitten wir Sie das unten zum Download bereitstehende Formular zu verwenden. Bitte beachten Sie dabei sämtliche Hinweise auf dem Formular!Pop- und andere Musikkonzerte fallen in den Bereich der künstlerischen Betätigung und gelten nicht als Tanzveranstaltungen. Daher greifen die zeitlichen Beschränkungen für Disco-Besuche hier nicht und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren dürfen ein Konzert bis 24 Uhr ohne Erziehungsbeauftragten besuchen. In Ausnahmefällen kann eine Änderung dieser Regelung allerdings behördlich angeordnet werden, in diesen Fällen weisen wir explizit darauf hin.

Anfahrt

Map data © OpenStreetMap contributors, CC-BY-SA
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